Mahdreste-Wettbewerb "Kreative Insektenförderung"
Durch die Pflege artenreicher Wiesen fördern die Landwirte die Biodiversität. Wenn Sie einen Teil der Fläche nicht mähen, schaffen Sie einen optimalen Lebensraum für Heuschrecken, Schmetterlinge und andere Kleintiere.
So nehmen Sie am Wettbewerb teil
Lassen Sie als Landwirt oder Landwirtin bei der Mahd 10 % der Wiesenfläche als Rückzugsstreifen für Insekten stehen. Zeichnen Sie den Mahdrest auf einem Plan ein und schicken Sie uns diesen gemeinsam mit einem Foto.
Teilnahmeberechtigt sind extensive Wiesen und wenig intensive Wiesen, welche jährlich geschnitten werden und an einen Schnittzeitpunkt gebunden sind.
Nach Ihrer Voranmeldung bis zum 15. Juli 2022 erhalten Sie eine Feldrandtafel, welche die Spaziergänger über den Wert der ungemähten Streifen informiert.
Wir unterscheiden zwischen 2 Kategorien
In beiden Kategorien erhält der Gewinner 1000 CHF. Die Zweit- und Drittplatzierten erhalten je 250 CHF. Die Preisverleihung findet am 29. Oktober 2022 am Plantahof statt.
Publikumsliebling
Das Publikum wählt in einer Online-Abstimmung aufgrund von Fotos den schönsten und kreativsten Mahdrest.
Insektenliebling
Der Insektenliebling wird anhand von vier gleich gewichteten Kriterien bestimmt.
- Biotoptyp: Je artenreicher die Fläche, desto mehr Insekten kommen vor.
- Grösse der Fläche: Je grösser die Fläche, desto mehr Insekten profitieren.
- Entfernung zwischen den ungemähten Bereichen: Insekten sollen innerhalb von 30 m die Rückzugsstreifen erreichen können.
- Randlänge: Je mehr Rand der Mahdrest aufweist, desto besser können die Insekten die gemähten Bereiche wieder besiedeln. Mehrere schmale, lange Streifen sind in grösseren Parzellen ideal.
Vernetzungsbeiträge für Mahdreste
Entscheiden sich die Teilnehmer, die ungemähten Wiesenstreifen in den kommenden Jahren zu erhalten, kann die Maßnahme ab 2023 in die Bewirtschaftungsverträge integriert werden und die Leistung im Rahmen des Vernetzungsprojektes zusätzlich vergütet werden. Im Rahmen von Vernetzungsprojekten zahlt der Kanton Graubünden einen Zuschlag von 200 Franken pro Hektare, wenn auf jährlich gemähten Wiesen, die extensiv oder weniger intensiv genutzt werden, ungemähte Wiesenstreifen belassen werden. Der Zuschlag gilt für die gesamte Nutzungseinheit. Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Landwirtschaft und Geoinformation.
Aber auch unabhängig von Bewirtschaftungsverträgen können auf extensiv oder weniger intensiv bewirtschafteten Wiesen 10 % der ungemähte Wiesenstreifen belassen werden - die gesamte Fläche gilt als genutzt und berechtigt zu Beiträgen.
Das Projekt wird vom Amt für Natur und Umwelt Graubünden, Plantahof, Parc Ela, Naturpark Beverin, Biosfera Val Müstair und Parco Val Calanca unterstützt.
Sarah Hell oder Monika Jung
@email
081 252 40 39
Eindrücke vom Mahdreste-Wettbewerb 2021
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